Sichern Sie sich Ihren Aktualisierungs- Pflichtnachweis mit diesem staatlich anerkannten Kurs nach Röntgenverordnung.
Die Röntgenverordnung fordert gemäß § 18a Abs. 2 zur Aufrechterhaltung
der Fachkunde spätestens alle 5 Jahre die erfolgreiche Teilnahme
an einem behördlich anerkannten Aktualisierungskurs. Nach
erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den Aktualisierungsnachweis für
die Fachkundegruppen:
R 1 (Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung),
R 2 (Röntgenstreuung, -beugung und -analyse),
R 3 (Hoch- und Vollschutzgeräte o.ä.),
R 4 (Schulröntgengeräte) sowie
R 5 (Prüfung, Erprobung, Wartung & Instandsetzung).