Basisqualifikation für Sicherheitskräfte

Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO

Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden will, muss gem. §34a GewO an einem Unterrichtungsverfahren bei einer IHK teilnehmen. Seit Januar 2003 ist darüber hinaus für bestimmte Tätigkeiten der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung (IHK) für das Bewachungsgewerbe erforderlich. Zu diesen Tätigkeiten zählen gemäß § 34a Abs. 1. Satz 5 GewO Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, der Schutz vor Ladendieben, die Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken, Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Sep. 2008, das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31 Jul. 2016 geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in Leitender Funktion, Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

 



Datum Ort Nr.
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13.08.2024 - 09.09.2024 Hamburg
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Deutschland